Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlineanzeigen

 

  1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die Nutzungsbedingungen und gelten für alle Verträge gegenüber Arbeitgebern oder sonstigen Stellenanbietern (nachfolgend: „AG“) über die Schaltung von Stellenanzeigen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.

 

  1. Leistungen

EquiJob ermöglicht es dem AG, kostenpflichtig Stellenangebote im Portal einzustellen.

EquiJob weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Inhalte der Bewerbungen ausschließlich die Jobsuchenden verantwortlich sind. EquiJob ist auch an einem eventuellen Abschluss eines Arbeitsvertrages nicht beteiligt, sondern stellt nur den technischen Rahmen für die Kontaktaufnahme zwischen AG und dem Jobsuchenden zur Verfügung.

Die Freischaltung der Stellenanzeigen erfolgt sofort, soweit nichts anderes vereinbart ist. Verschiebungen der Freischaltung aus technischen oder anderen Gründen behält sich EquiJob vor, sofern sie für den AG nicht unzumutbar sind.

 

  1. Vertragsabschluss

Der AG, der im Rahmen der Registrierung bereits den gesonderten Nutzungsbedingungen zugestimmt hat, kann mit EquiJob einen kostenpflichtigen Anzeigenvertrag zur Schaltung von Stellenanzeigen schließen. Hierbei kann der AG zwischen verschiedenen Produkten und Produktvarianten wählen.

Mit einer Stellenanzeige können mehrere Vakanzen gleicher Art (z.B. mehrere Stellen für Pferdepfleger) ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung mehrerer unterschiedlicher Vakanzen mit einer Stellenanzeige ist nicht möglich.

Vor Abschluss des Bestellvorgangs akzeptiert der AG diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der AG erhält von EquiJob eine E-Mail zur Bestätigung des Anzeigenvertrages sowie eine Zahlungsaufforderung (Rechnung). Mit dieser Bestätigung kommt zwischen EquiJob und dem jeweiligen AG ein Vertrag über die Schaltung von Anzeigen zustande.

 

  1. Pflichten des AG und Freistellung

Der AG trägt allein die Verantwortung für den Inhalt, die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Anzeigen und der zur Verfügung gestellten Texte und Bildunterlagen. EquiJob ist nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen, behält sich jedoch die Nicht-Veröffentlichung oder Löschung von Anzeigen vor, die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gesetzliche Vorgaben verstoßen.

Jeder AG verpflichtet sich, das Angebot des Portals nicht zu nutzen, um Anzeigen zu veröffentlichen oder Nachrichten zu übermitteln, die bzw. deren Einstellung

  • sittenwidrig, pornographisch, rassistisch oder in sonst einer Weise anstößig sind,
  • unsachlich oder vorsätzlich unwahr sind,
  • die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzen,
  • in sonst einer Weise gegen geltende Gesetze verstoßen bzw. einen Straftatbestand erfüllen,
  • Umfragen oder Kettenbriefe oder getarnte Werbung sind, oder
  • dem Zweck dienen, persönliche Daten von Bewerbern zu anderen Zwecken als zur Besetzung der inserierten Stelle zu sammeln und/ oder zu nutzen.

Der AG haftet dafür, dass er bei Nutzung von Gegenständen, Bildern, Bildwortmarken diese nur nutzt, wenn er selbst Inhaber dieser Rechte ist oder die Genehmigung zur Nutzung der Marken-Rechtsinhaber hat.

Der AG darf nur ernstgemeinte und inhaltlich zutreffende Stellenanzeigen und Jobangebote machen. Der AG darf keine Stellenanzeigen und Jobangebote unter falschem Namen machen. Es wird klargestellt, dass die Anzeigenaufträge sich nur auf die Vermittlung von Jobangeboten beziehen, die unmittelbar in Bezug zur Pferdebranche stehen.

Jeder AG ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten EquiJob von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen EquiJob oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die EquiJob oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des AG gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung der Internetseite. In einem solchen Fall informiert EquiJob den AG schriftlich über derartige Forderungen, Klagen oder Prozesse. Der AG hat sich soweit wie möglich an der Verteidigung gegenüber sämtlichen Forderungen zu beteiligen.

EquiJob behält sich vor, Anzeigen oder Stellenangebote wegen ihres Inhaltes, der Herkunft, der technischen Form oder einem Verstoß gegen vorstehende Absätze 1-4 dieser Ziffer nicht zu veröffentlichen.

Für den Fall, dass eine Anzeige gegen vorstehende Absätze 1-4 dieser Ziffer verstößt, ist EquiJob berechtigt die Anzeige zu deaktivieren. EquiJob wird sich bemühen, dem AG vor einer Deaktivierung die Möglichkeit zur Korrektur zu geben. Sollte dies vor der Deaktivierung nicht möglich sein, wird EquiJob den AG unverzüglich danach informieren und ihm Gelegenheit zur Korrektur geben. Die Vergütungsansprüche von EquiJob bleiben unberührt.

 

  1. Entgelt und Zahlung

Die Preise für das jeweilige Produkt können der Webseite https://equijob.de/fuer-unternehmen/ entnommen werden und werden dem AG vor Abschluss des Anzeigenvertrages bekannt gegeben. Die Kosten verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.

EquiJob übermittelt dem AG eine Rechnung an die in der Rechnungsanschrift angegebene E-Mail-Adresse. Zudem werden die Rechnungen im Zugangsbereich des AG hinterlegt. Die Rechnungen von EquiJob sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig. Zahlt ein AG die vereinbarte Vergütung nicht fristgerecht, ist EquiJob berechtigt die entsprechende Anzeige zu deaktivieren.

Gerät der AG in Zahlungsverzug, stehen EquiJob Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der AG ist gem. § 288 Abs. 5 BGB verpflichtet, EquiJob Mahnspesen in Höhe von EUR 40,00 zu erstatten; diese werden auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

  1. Vertragsdauer und Kündigung

Die Laufzeit des Anzeigenvertrages beträgt bei allen Produkten 12 Monate, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der jeweilige Anzeigenvertrag endet automatisch nach Ablauf der 12 Monate.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. EquiJob kann diesen Anzeigenvertrag insbesondere fristlos kündigen, wenn:

a) der AG wiederholt gegen vertragliche Verpflichtungen verstoßen hat, insbesondere Gebühren nicht bezahlt hat, außer der Verstoß war nur unwesentlich;

b) der AG beim Vertragsabschluss und/ oder bei der Registrierung unrichtige, unvollständige oder missbräuchliche Angaben gemacht hat; außer der Verstoß war nur unwesentlich.

Kündigungen haben stets schriftlich mittels Brief, E-Mail oder Fax zu erfolgen.

Nach Vertragsbeendigung werden die eingestellten Stellenanzeigen gelöscht.

 

Stand: 22.05.2018

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Kontakt

Equijob® - Das Jobportal der Pferdebranche

Inhaberin: Daniela Manzke

Überlinger Straße 7c,
88696 Owingen